Für die Einlegung eines Widerspruchs bestehen folgende Möglichkeiten:
1. schriftlich
- Briefpostsendungen/Briefkasten: Gemeinde Buxheim, Dorfplatz 2, 85114 Buxheim
2. zur Niederschrift
- Persönlicher Vor-Ort-Termin: Gemeinde Buxheim, Dorfplatz 2, 85114 Buxheim
3. in elektronischer Form
- Besonderes elektronisches Behördenpostfach (nur für Berechtigte/Verpflichtete, z.B. Rechtsanwälte)
- Übermittlung von Anhängen mit Unterschrift per Mail an poststelle@buxheim.eu
Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher Mail ist nicht zugelassen.
Die zuvor genannten Regelungen finden in gleicher Weise auch bei der Einlegung von Einsprüchen Anwendung.