Für die Einlegung eines Widerspruchs bestehen folgende Möglichkeiten:

1. schriftlich

  • Briefpostsendungen/Briefkasten: Gemeinde Buxheim, Dorfplatz 2, 85114 Buxheim

2. zur Niederschrift

  • Persönlicher Vor-Ort-Termin: Gemeinde Buxheim, Dorfplatz 2, 85114 Buxheim

3. in elektronischer Form

  • Besonderes elektronisches Behördenpostfach (nur für Berechtigte/Verpflichtete, z.B. Rechtsanwälte)
  • Übermittlung von Anhängen mit Unterschrift per Mail an poststelle@buxheim.eu

Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher Mail ist nicht zugelassen.

Die zuvor genannten Regelungen finden in gleicher Weise auch bei der Einlegung von Einsprüchen Anwendung.