Gemeinde Buxheim im Landkreis Eichstätt
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Bestattungswesen


 

Luftaufnahme Neuer Friedhof in Buxheim

 

Im Juni 2004 wurde der neue Friedhof in Buxheim feierlich seiner Bestimmung übergeben. Neben den gemeindlichen Friedhöfen in Buxheim und Tauberfeld stehen noch die kirchlichen Friedhöfe in beiden Ortsteilen zur Bestattung der Verstorbenen zur Verfügung.

In den gemeindlichen Friedhöfen wurde die Wahl des Bestattungsunternehmens den Angehörigen freigestellt.

Auszug aus der Gebührensatzung:   

Grabgebühren

Buxheim Tauberfeld
Einzelgrab für Erwachsene

17,00 €

14,00 €

Familiengrabstätte                                   

32,00 €

20,00 €

Urnengrabstätte

8,00 €

4,00 €

Kindergrabstätte

4,00 €

2,00 €

Für die Benutzung des Leichenhauses beträgt die Gebühr für die ersten 3 Tage 264,00 € (Tauberfeld 50,00 €) und für jeden weiteren angefangenen Tag 88,00 € (Tauberfeld 50,00 €). Für die Ausschmückung des Leichenhauses beträgt die Gebühr 60,00 €.

Für Grabstätten, die bereits mit einem Fundament ausgestattet sind, sind beim erstmaligen Erwerb zusätzlich an Gebühren zu entrichten:

Fundamente

Buxheim Tauberfeld
Familiengrab               

226,00 €

112,00 €

Einzel- / Reihengrab  

128,00 €

70,00 €

Kindergrab

102,00 €

51,00 €

Bei Fragen wenden Sie sich bitten an den zuständigen Sachbearbeiter der Gemeinde.


Friedhofsangelegenheiten
Bestattungsrecht
Vergabe der Grabplätze
Friedhofs- und Bestattungsgebühren
Benutzungsordnung für Friedhof/Leichenhaus

AnschriftGemeinde Buxheim
Dorfplatz 2
85114 Buxheim
ÖffnungszeitenMontag bis Freitag: 07.00 Uhr - 12.00 Uhr, Montag: 13.00 Uhr - 16.30 Uhr, Donnerstag: 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Telefon08458/3998-0
Fax08458/3998-22
E-Mailpoststelle@buxheim-obb.bayern.de
Ansprechpartner
FunktionNameTelefonE-mail
Leiter der FinanzverwaltungMeier Walter08458/3998-16E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
 

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